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Die Verspätete Abgabe der Grundsteuererklärung wird vorläufig nicht sanktioniert

Alle Grundsteuererklärungen, die nicht bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, werden vorläufig nicht mit Säumniszuschlägen sanktioniert.

Wie das Portal „Finanztip“ auf Nachfrage in allen Bundesländern erfahren hat, werden diese bei verspäteter Abgabe nicht sofort Säumniszuschläge erheben.

Lt. Finanztip will zum Beispiel Baden-Württemberg im ersten Quartal 2023 Erinnerungsschreiben versenden. Darin steht ein bisher noch nicht festgelegter Termin, bis zu dem die Abgabe nachgeholt werden muss. sollst. Auf dieses Erinnerungsschreiben muss dann reagiert werden; der im Schreiben genannte Termin ist unbedingt einzuhalten.

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Ein Erinnerungsschreiben ist nicht nur in Baden-Württemberg geplant. Auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben Finanztip mitgeteilt, dass sie Betroffene nochmal an die Erklärung erinnern wollen.

In Hamburg sei das konkrete Vorgehen noch unklar. In Bayern können die Finanzämter verlängerte Fristen erlauben – aber nur auf Antrag und in begründeten Fällen. Was bei Verspätungen passiert, hängt in Bayern vom Einzelfall ab. Die dortigen Behörden werden aber berücksichtigen, dass die Grundsteuer neu gestaltet wurde.

Fun Fact: In einer Antwort auf die Anfrage eines CDU-Bundestagsabgeordneten hatte das Finanzministerium eingeräumt, dass für die Liegenschaften des Bundes erst bis Ende September 2023 (!!!) alle Erklärungen abgegeben werden könnten.

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